Die Clearingstelle EEG hat einen Schiedsspruch zur Inbetriebnahme von PV-Modulen veröffentlicht. Klärungsbedürftig war, ob die Schiedsklägerin die Inbetriebnahme vor dem Jahreswechsel 2010/2011 hinreichend nachgewiesen hat.
Das Schiedsgericht hat hierzu den streitigen Sachverhalt durch eine Zeugenvernehmung geklärt. Sie können den anonymisierten Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2015/29 abrufen.
Hinweis: Die Schiedsspruch erging wenige Tage vor der grundlegenden Entscheidung des BGH zur Inbetriebnahme (siehe hier) und konnte deshalb deren Auswirkungen noch nicht berücksichtigen.