(Clearingstelle EEG) - Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/91 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden auf demselben Grundstück angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten. Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/91 abrufen.